Seelmaecker „Bürgerwillen respektieren und max. 350 Plätze schaffen!“

Oberverwaltungsgericht erlaubt Bau der Folgeunterkunft in Klein Borstel

11.05.2016, 16:00 Uhr

Hamburg-Klein Borstel. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg jetzt einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes aus dem Frühjahr gekippt. Im März hatte dieses entschieden, dass das Bauvorhaben im „Anzuchtgarten Ohlsdorf“ nicht vollzogen werden darf. Einen entsprechenden Antrag hatten Nachbarn gestellt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes hatte die Freie und Hansestadt Hamburg Einspruch eingelegt und jetzt Recht bekommen. Die Folgeunterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende sieht eine Unterbringung von bis zu 700 Personen vor.

Der zuständige CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Richard Seelmaecker: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes müssen wir zur Kenntnis nehmen und respektieren. Gleichwohl fordere ich die Stadt Hamburg auf, auf die Bürger zuzugehen und deren Bürgerwillen zu beachten. Die geplante Bebauung ist viel zu groß dimensioniert. Vielmehr fordere ich, dass die Zahl der Plätze auf maximal 350 begrenzt wird, was dem heutigen tatsächlichen Zustrom nach Hamburg entspricht. Außerdem ist aus meiner Sicht zu beachten, dass die Gebäude und somit der gesamte Komplex sich in die gewachsene Ortslage einfügt. Das ist auch der Wunsch der Bürger in Klein Borstel und den sollten wir respektieren!“